Informationen zur Anmeldung, dem Anmeldeverfahren sowie der Aufnahme an unserer Schule im Schuljahr 2021/22

Haus des Lernens: GGS/OGS Morsbroicher Straße

Behandle alle Menschen gleich, nämlich jeden völlig unterschiedlich – so, wie er es braucht.

Anmeldung

  • Zeitraum: 02., 03. und 05. November 2020 – jeweils ab 13.00 Uhr
  • Anmeldezeiten an unserer Schule sind: Montagnachmittag ab 13.00 Uhr, Dienstagnachmittag ab 13.00 Uhr und Donnerstagnachmittag ab 13.00 Uhr.

Terminvereinbarung bitte telefonisch über Frau Woitasssek dienstags oder freitags in der Zeit von 8.00 bis 14.30 Uhr oder persönlich während der Bürozeiten. Wenn Sie niemanden telefonisch erreichen, können Sie gern auch eine Mail mit Ihrem ungefähren Terminwunsch schreiben. Wir antworten dann per Mail.

Anmeldeverfahren am 02., 03. oder 05. November 2020:

  • Anmeldung im Sekretariat (bitte kommen Sie 10 Minuten früher als der vereinbarte Termin)
  • Persönliches Kennenlernen des Kindes (ca. 15 Minuten)
  • Im Anschluss füllen Sie als Eltern die benötigten Angaben zum Kind in Ruhe aus. (Informationsbogen, Einverständniserklärungen (Motoriktest, Kontakt zu Kita, Einverständniserklärung für die interne Veröffentlichung von Fotos und Video- und Tonaufnahmen u.ä.))
  • Antrag für die Aufnahme in die OGS (Wenn Sie sich für einen OGS-Platz interessieren, achten Sie bitte mit darauf, dass Ihnen das Anmeldeformular ausgehändigt wird!)

Aufnahme nächstgelegene Grundschule

  • Jedes Kind hat einen Anspruch auf eine Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule (im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität).
  • Erfahrungsgemäß konnten wir in den vergangenen Jahren keine Kinder aufnehmen, die nicht in unserem Einzugsgebiet wohnten – Ausnahme: Geschwisterkinder, aber auch nur, wenn es Familien gab, die bereit waren, dafür an einer anderen Grundschule anzumelden.
  • Im Rahmen des Anmeldeverfahrens erfolgt die schulärztliche Untersuchung (körperlicher Entwicklungsstand, allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit, Untersuchung der Sinnesorgane; der Termin wird gesondert mitgeteilt)

Aufnahme

  • Die Schulleitung entscheidet gemeinsam mit einem Team und in Absprache mit der Stadt über die Aufnahme an dieser Grundschule.
  • Alle Erziehungsberechtigten erhalten im Frühjahr 2021 eine Aufnahmebestätigung bzw. den ablehnenden Bescheid.
  • Mit der Aufnahmebestätigung erfolgt eine Einladung zum Tag der offenen Tür – am 08. Mai 2021 – und der Möglichkeit eines ausführlicheren Kennenlernens des Kindes in der Woche vom 09. bis 13. Mai 2021. Wir werden Ihr Kind zu einer vierstündigen Teilnahme am Unterricht in einem der ersten oder zweiten Schuljahre einladen (Termine unter Vorbehalt).

Zurückstellung

  • Ein schulpflichtiges Kind kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen vor der Einschulung für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung aufgrund eines schulärztlichen Gutachtens.
  • Vor der Entscheidung sind die Erziehungsberechtigten zu hören.
  • Achtung: Es besteht ggf. kein Anspruch mehr auf einen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung!

Kinder mit Förderbedarf

  • Ein Kind mit Förderbedarf kann in der Grundschule gefördert werden, wenn die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Entscheidung über den Förderort wird vom Schulamt für die Stadt Leverkusen unter Beteiligung des Schulträgers getroffen.

Wenn Sie als Eltern eines Kindes mit besonderem Förderbedarf Interesse an der Beschulung an einer allgemeinen Schule haben, vereinbaren Sie bitte über Frau Woitassek einen Termin mit der Schulleitung und einer der Sonderpädagoginnen.